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Barrierefreiheitserklärung

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Autohaus Richter & Zech GmbH ist bemüht, die Website www.richter-zech.de im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.richter-zech.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA und der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen noch nicht vollständig barrierefrei:

Nicht barrierefreie Inhalte

  1. YouTube-Videos: Eingebettete YouTube-Videos verfügen über automatisch generierte Untertitel. Manuell gepflegte Untertitel und Audiodeskriptionen sind nicht für alle Videos verfügbar. (WCAG 1.2.2, 1.2.3, 1.2.5)
  2. Fremdsprachige Inhalte: Einzelne englische Markennamen und Marketing-Begriffe sind nicht durchgängig mit dem Sprachattribut lang="en" ausgezeichnet. (WCAG 3.1.2)

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 12. Februar 2026 erstellt.

Die Bewertung basiert auf einer Selbstbewertung. Es wurden automatisierte Tests (axe-core) und manuelle Prüfungen auf Grundlage der WCAG 2.1 Level AA Erfolgskriterien durchgeführt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 12. Februar 2026 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung unserer Website auffallen, können Sie sich gerne an uns wenden:

Autohaus Richter & Zech GmbH
Richtweg 55
90530 Wendelstein

Ansprechperson: Herr Martin Kipfmüller
E-Mail: webadmin@richter-zech.de

Wir sind bemüht, jede Rückmeldung innerhalb einer angemessenen Frist zu bearbeiten und bestehende Barrieren schnellstmöglich zu beseitigen.

Schlichtungsverfahren

Sollten Sie auch nach Ihrer Rückmeldung an uns der Meinung sein, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit nicht ausreichend umgesetzt werden, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden.

Die Bundesnetzagentur ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde nach dem BFSG:

Bundesnetzagentur
Tulpenfeld 4
53113 Bonn

Telefon: +49 228 14-0
E-Mail: barrierefreiheit@bnetza.de
Website: Website der Bundesnetzagentur

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, eine Schlichtung nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) bei der Schlichtungsstelle des Bundes einzuleiten:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: +49 30 18527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Website: Website der Schlichtungsstelle nach BGG

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